Ob Sie pflegen oder gepflegt werden — Sie haben gesetzlichen Anspruch auf Verhinderungspflegegeld. Wir beantragen es für Sie. Ohne Papierkram, ohne Vorleistung.
Von der Antragsprüfung bis zur Auszahlung kümmern wir uns um alles.
Viele Familien wissen, dass ihnen Geld zusteht — aber der Aufwand schreckt ab, und die meisten geben irgendwann auf.
Verhinderungspflege ist eine gesetzliche Leistung nach § 39 SGB XI. Sie greift, wenn die reguläre Pflegeperson vorübergehend ausfällt — etwa durch Urlaub, Krankheit oder andere Verpflichtungen. Eine Ersatzperson übernimmt die Pflege, und die Pflegekasse erstattet die Kosten.
Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 2 und umfasst bis zu 3.539 € pro Jahr.
Alle Details zur Verhinderungspflege10% der tatsächlichen Auszahlung — erst wenn das Geld auf Ihrem Konto ist.
Tausende von Familien lassen jedes Jahr Geld liegen — weil sie nicht wissen dass es ihnen zusteht. Prüfen Sie jetzt in 2 Minuten ob Sie dazugehören.
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